Schon am 26.03.2024 hatte er mir das Sorgerecht entzogen, weil ich keine Schweigepflichtsentbindungen für die Kinderschutzambulanz der Charité zugunsten von Gutachter Justus Muders und Verfahrensbeiständin Bettina Luther unterzeichnet habe.
Unabhängig von der üblichen, auf Pathologisierung, Entwürdigung und unbelegten Behauptungen beruhenden Begründung wird der erneute Sorgerechtsentzug nun zusätzlich mit konstruierten zukünftigen Entscheidungslagen und einem bloß behaupteten Vollmachtserfordernis des Jugendamts gerechtfertigt.
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