Aktueller Verfahrensstand → Teil 9

Beschluss und Beschwerde zum Antrag Alleinsorge vom 18.04.2025

 

Nach dem Termin vom 18.02.2026 beim AG Schöneberg hat Richter Florian Zweifel meinen Abänderungsantrag gegen den Umgangsausschluss zurückgewiesen und mir zusätzlich erneut das Sorgerecht entzogen.

 

Schon am 26.03.2024 hatte er mir das Sorgerecht entzogen, weil ich keine Schweigepflichtsentbindungen für die Kinderschutzambulanz der Charité zugunsten von Gutachter Justus Muders und Verfahrensbeiständin Bettina Luther unterzeichnet habe.

Beide wurden im September 2024 durch Richtern Schorn wegen kindeswohlgefährdenden Vorgehens entpflichtet.

 

Am 10.06.2024 hat das Kammergericht mir das Sorgerecht zurückgegeben.

 

Unabhängig von der üblichen, auf Pathologisierung, Entwürdigung und unbelegten Behauptungen beruhenden Begründung wird der erneute Sorgerechtsentzug nun zusätzlich mit konstruierten zukünftigen Entscheidungslagen und einem bloß behaupteten Vollmachtserfordernis des Jugendamts gerechtfertigt.

 

 

Damit wird erneut ein schwerwiegender Eingriff in Elternrecht, Familienleben und kindliche Bindung nicht auf konkrete Gefahren, sondern auf Hypothesen und institutionell erzeugte Bedarfslagen gestutzt.

Anlagen