Femizidgefahr →Teil 3

Nachgeschobene Selbsttötungsäußerung zur Entlastung

 

Am 21.04.2026 ließ Mirko Klimas über seinen Anwalt zum Vorfall vom 20.04.2026 vortragen.
In dieser Darstellung wurde der Vorfall gegen mich umgedeutet. Der Schwerpunkt wurde auf angebliche Angst des Kindes und angebliches Fehlverhalten meinerseits gelegt.

Daraufhin habe ich am 22.04.2026 zu dieser Darstellung Stellung genommen und sie in den entscheidenden Punkten zurückgewiesen.

Am 23.04.2026 folgte eine Ergänzung durch seinen Anwalt.

Darin wird nun plötzlich behauptet, mein Ex- Mann habe auf meine Ankündigung, ihn wegen der Misshandlung an meinem Kind und wegen seiner begangenen Straftaten strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, nicht mich gemeint.

 

Stattdessen soll er erklärt haben, er bringe „eher sich um".

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, Mirko Klimas sei nicht suizidal.

 

Damit wurde nachträglich eine Version eingeführt, die die ursprüngliche Drohung neutralisieren soll, ohne selbst rechtliche Folgen auszulösen.

Das ist keine Entlastung.
Das ist der Versuch einer doppelten Absicherung gegen jede rechtliche Konsequenz.

 

Ob mein Ex- Mann mir mit dem Tod gedroht hat oder nunmehr nachgeschoben behauptet, er habe eine Selbsttötung gemeint, ändert an der familiengerichtlichen Bewertung nichts.

 

Beide Varianten belegen eine akute Eskalationslage. 

Mirko Klimas stellt eine konkrete Gefahr für das Kind, für die Beschwerdeführerin und möglicherweise auch für sich selbst oder Dritte dar.

 

 

Ein weiteres Relativieren, Abwarten oder Umdeuten ist mit dem Schutzauftrag des Familiengerichts unvereinbar.

Anlagen