
Verfahrensbeiständin Ann- Marie Steiger.
Das aufgezeichnete Gespräch vom 22.11.2024 dauerte insgesamt ca. 1,5 Stunden.
Das veröffentlichte Transkript enthält einen Auszug der zentralen Aussagen.
Ann-Marie Steiger erklärt darin, dass mein Kind nach dem Bericht der Kinderschutzambulanz nach Hause hätte kommen müssen. Zugleich sagt sie, mein Kind könne Schaden nehmen, wenn der Vater „anfängt zu schießen".
Unmittelbar danach macht sie die Rückkehr meines Kindes praktisch von seiner Bereitschaft abhängig:
„Wenn der Vater bereit ist, ist alles möglich. Ist er nicht bereit, ist es nicht möglich."
Der hier veröffentlichte Ausschnitt legt die täterzentrierte Logik offen:
Nicht der Schutz meines Kindes wird zum Maßstab gemacht, sondern das Ego und der Gesichtsverlust meines Ex-Mannes.
Sexuelle Gefälligkeiten im Sinne eines „besonders guten
Blowjobs"?
Unterwerfung?
Die Bereitschaft, mich freiwillig demütigen und erniedrigen zu lassen?
Die Bereitschaft, ihm Macht und Kontrolle über mich zu geben, damit sein Ego beruhigt wird und ich mein Kind wiedersehen darf?
Ebenso schwer wiegt, dass Frau Steiger bis heute trotz zahlreicher Befangenheitsanträge und trotz ausdrücklicher Offenlegung dieser Äußerungen zu keiner Erklärung veranlasst wurde.
Stattdessen wurden ihre späteren Stellungnahmen, in denen sie Gefahren aus mir konstruierte, ohne erkennbare kritische Aufarbeitung übernommen und zur Grundlage gerichtlicher Entscheidungen gemacht.
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