Aktueller Verfahrensstand → Teil 7

Telefonat mit der Verfahrensbeiständin Ann-Marie Steiger am 13.02.2026 zum Termin am 18.02.2026.

 

Frau Steiger eröffnete das Gespräch mit dem Hinweis, die Abänderung eines gerichtlichen Beschlusses stelle eine besonders hohe juristische Hürde dar.

 

Daraufhin habe ich sie gefragt, ob sie mich verhöhnen will, da Frau Steiger mit ihren wahrheitswidrigen Darstellungen seit November 2024 maßgeblich zur Aufrechterhaltung der Trennung beigetragen hat.

 

Wenn ausgerechnet diese Person die „hohe Hürde" der Wiederherstellung des Kontakts betont, werden rechtliche Maßstäbe umgedreht.
Nicht die Wiederherstellung bedarf der Rechtfertigung, sondern die Aufrechterhaltung der Trennung.
Die Trennung eines Kindes von einem Elternteil ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff und setzt konkrete, überprüfbare Tatsachen voraus.

 

Im Gespräch stellte Frau Steiger klar, dass es nicht darum gehe, dass ich nicht gut mit meinem Sohn umgehen könne, sondern um das „Drumherum".

 

Wird der Umgang selbst nicht als gefährdend bewertet, fehlt der weiteren Aufrechterhaltung der Trennung die rechtliche Grundlage. Keiner der tragenden Gründe wurde bislang durch belastbare Tatsachen belegt.

 

Auf meinen Kernvortrag zu wahrheitswidrigen Darstellungen und konstruierten Risiken wurde nicht inhaltlich eingegangen; stattdessen wurde mehrfach mit Gesprächsabbruch gedroht.

Sollte erneut durch Frau Steiger versucht werden, mein Verhalten als unsteuerbar oder konflikthaft zu etikettieren, wird auch das an überprüfbaren Tatsachen zu messen sein, nicht an Deutungen.

 

 

 

Der im Gespräch gezogene kontextualisierte Vergleich mit dem Dritten Reich beschreibt die strukturelle Mechanik, Abweichung zu pathologisieren und als psychisches Defizit und Therapiebedürftigkeit zu etikettieren und Grundrechtseingriffe durch formale Sprache zu

normalisieren.

 

 

Dokumentierte Fakten

Anlagen