Aktueller Verfahrensstand

Aktueller Verfahrensstand → Teil 3

EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG vom 25.03.2024

 

Gezeigt wird die eidesstattliche Versicherung meines Ex-Mannes vom 25.03.2024 zur Ubergabe vom 22.03.2024.
Als langjährig tätige Umgangspflegerin wusste Marianne Büttner, welche Darstellung geeignet ist, vor Gericht den Eindruck einer Kindeswohlgefährdung zu erzeugen.

 

Die Kinderschutzmeldung von Marianne Büttner vom 24.03.2024 und die eidesstattliche Versicherung meines Ex-Mannes vom 25.03.2024 beruhen auf einer inhaltlich identischen, erfundenen Darstellung der Übergabe vom 22.03.2024.

 

Diese Darstellung entspricht nicht dem tatsächlichen Ablauf der Ubergabe, wie er aus der Tonaufnahme vom 22.03.2024 hervorgeht.
Die eidesstattliche Versicherung greift darüber hinaus die unzutreffenden und sachlich nicht haltbaren Darstellungen aus der E-Mail meines Ex-Mannes vom 24.03.2024 auf und erklärt diese erneut zum Tatsachenkern.

 

 

Die eidesstattliche Versicherung wurde ausdrücklich in Kenntnis der strafrechtlichen Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung abgegeben.

 

Auf Grundlage der Kinderschutzmeldung vom 24.03.2024 und der eidesstattlichen Versicherung vom 25.03.2024 wurde ich am 26.03.2024 durch Richter Florian Zweifel von meinem Kind getrennt.

Der tatsächliche Ablauf der Übergabe ergibt sich aus der Tonaufnahme vom 22.03.2024.

 

 

Diese ist unter Folgen → "Originalaufnahmen" → 22.03.2024  zu hören.

Dokumentierte Fakten

Anlagen