Aktueller Verfahrensstand → Teil 6

Vermerk der Kindesanhörung 11.02.2026

 

Was im Vermerk steht, ist schon problematisch. Entscheidend ist, was fehlt.

Eine Kindesanhörung muss Sachaufklärung leisten.

Dieser Vermerk wirkt erneut status-quo-stabilisierend:

 

Es werden einzelne Sätze protokolliert, ohne die Voraussetzungen zu schaffen, die Aussagen eines 5-jährigen Kindes belastbar machen.

 

 

Nicht dokumentiert ist die zwingende Realitätsvergewisserung:

1. Weißt du, dass Mama lebt?
2. Weißt du, dass Mama dich liebt?
3. Weißt du, dass Mama nicht freiwillig getrennt ist?
4. Möchtest du Mama sehen oder nach Hause zurück?

 

 

Nicht dokumentiert ist die Einfluss- und Druckprüfung:

1. Darfst du mit Papa über Mama sprechen?
2. Was erzählt Papa über Mama?
3. Weißt du, warum du getrennt bist?
4. Was passiert, wenn du sagst, du willst zur Mama?
Stattdessen steht im Vermerk u. a., das Kind habe „im Auto" zum Vater gesagt, es wolle Mama nicht sehen und könne nicht sagen warum.

 

Ohne Kontext und Nachfragen ist das keine verwertbare Willensäußerung.
Ebenso ist „Silvester" keine Grundlage, Kontakt zu verschieben oder Anträge zu entwerten.
Hinzu kommt: Es wird nur pauschal ein „Beisein der Verfahrensbeiständin" erwähnt, ohne namentliche Benennung.
Das ist für Dritte nicht überprüfbar.

 

Dieser Vermerk verwaltet eine Trennung, statt Realität zu klären.

Dokumentierte Fakten

Anlagen