












Am 10.02.2026 teilte die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schöneberg auf mein Schreiben vom 02.02.2026 per E-Mail mit, dass die Uhrzeit der Kindesanhörung korrigiert werde.
Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, das Kind dürfe keinem Elternstreit ausgesetzt werden, etwa durch ein nicht von den Eltern einvernehmlich vereinbartes Zusammentreffen und es werde „wie in hunderten Kindschaftssachen" kindgerecht gesprochen.
Mein Schriftsatz vom 10.02.2026 stellt dazu klar:
Es ist unerheblich, ob mit dem Kind „kindgerecht" gesprochen wird, wenn ihm dabei keine wahrheitsgemäße Grundlage vermittelt wird.
Eine Kindesanhörung ist nur dann belastbar, wenn das Kind zuvor zutreffend informiert wird, insbesondere darüber, dass die Mutter lebt, das Kind liebt und nicht freiwillig getrennt ist.
Der Schriftsatz benennt außerdem:
- dass Kommunikation per E-Mail möglich ist, wenn das Gericht es möchte,
- dass Uhrzeitfehler verfahrensrelevant sind und Sorgfalt erfordern,
- dass pauschale Formeln keine konkrete Sachprüfung ersetzen,
- sowie nachweisbare Verfahrensverfälschungen durch Verfahrensbeiständin Ann-Marie Steiger und Richter Florian Zweifel, durch diese die Trennung trotz fehlender Gefährdungslage seit zwei Jahren aufrechterhalten wird.
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