Am 22.11.2023 setzte Frau Büttner eine Übergabe an meinen Ex-Mann trotz deutlicher emotionaler Not meines Kindes durch.
Anstatt mein Kind zu schützen, erklärte sie:
Später stellte sie diesen Vorfall gegenüber dem Gericht in einer Weise dar, die durch Tonaufnahmen und Transkripte widerlegt ist.
Gleichwohl wurden diese Darstellungen in gerichtlichen Vermerken und Beschlüssen verwendet.
Im Gerichtstermin vom 01.12.2023 äußerte Frau Büttner massiv belastende Tatsachenbehauptungen über mich.
Am 24.03.2024 fertigte Frau Büttner einen schriftlichen Bericht zu einem Übergabeereignis an.
Die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen stehen im Widerspruch zu einer Tonaufnahme sowie einem wortgetreuen Transkript.
Auffällig ist, dass die Kernaussagen dieses Berichts nahezu wortgleich in einer eidesstattlichen Versicherung meines Ex-Mannes vom Folgetag wiederholt wurden.
Beide Schriftstücke bildeten die Grundlage für die gerichtliche Trennungsentscheidung.
Damit wurde die ursprünglich durch die Umgangspflege ausgelöste Trennung gerichtlich fortgeschrieben.
Die Folgen der abrupten Trennung von der primären Bindungsperson sind in mehreren gerichtlichen Anträgen dokumentiert. Beschrieben werden unter anderem massive Bindungsbeeinträchtigungen, Verlustängste sowie eine Krisenlage des Kindes in medizinischen Ausnahmesituationen ohne mütterliche Fürsorge.
Auf Grundlage dieser Vorgänge habe ich bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige und Strafantrag gegen Marianne Büttner gestellt.
Gegenstand sind unter anderem der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil des Kindes sowie der falschen Verdächtigung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.
Die Vorwürfe stützen sich auf dokumentierte Beweismittel wie Tonaufnahmen, Gerichtsvermerke und Beschlüsse.
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