Diese Folge dokumentiert den aktuellen Stand des Auskunftsverfahrens nach § 1686 BGB.
Der Beschluss vom 13. November verpflichtet den Kindesvater zu umfassender Auskunft über den Gesundheitszustand, die Betreuungssituation und alle wesentlichen Umstände im Leben unseres Kindes sowie zur Vorlage eines monatlichen Berichts bis jeweils zum 5. des Monats. Für den Fall der Nichterfüllung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 € angedroht.
Die Frist ist verstrichen, ohne dass Auskunft erteilt wurde.
Am 4. Dezember hat mein Ex- Mann eine Beschwerde ohne Begründung eingereicht, verbunden mit dem Antrag, die Vollziehung des Beschlusses auszusetzen.
Ich lege in dieser Episode dar, weshalb dieser Antrag unbegründet ist, warum eine Aussetzung nicht in Betracht kommt und weshalb die Festsetzung des Ordnungsgeldes geboten ist.
Die Chronologie zeigt, dass bereits in früheren Verfahren festgestellt werden musste, dass der Kindesvater wesentliche Informationen, einschließlich eines lebensbedrohlichen Krankenhausaufenthalts, zurückgehalten hat.
Alle Schriftsätze, Beschlüsse und Anlagen werden hier bereitgestellt.
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