Aufnahme Übergabe 22.11.2023

 

Diese Aufnahme schließt an Staffel 1 - Folge 3 zum Umgangsausschluss des Kammergerichts vom 21.07.2025 an. 

 

1. Hinweis zur Aufnahme

In dieser Tonaufnahme gibt es einzelne kurze Unterbrechungen.

Diese Unterbrechungen dienen ausschließlich dazu, Stellen zu entfernen, an denen der Name meines Kindes oder der Name meines Ex- Mannes genannt wurde.

An Inhalt, Ablauf oder Zusammenhang der Aufnahme wurde darüber hinaus nichts verändert.

 

 

2. Zum Hintergrund der Einsetzung der Umgangspflege

Die begleitete Übergabe durch Marianne Büttner wurde auf meinen Antrag hin eingesetzt.

Ich habe im Februar 2023 bei Frau Solveigh Marja Ellinghaus vom Jugendamt Steglitz- Zehlendorf beantragt, Übergaben begleiten zu lassen, weil mein Ex-Mann mir gegenüber wiederholt in Anwesenheit unseres Kindes tätliche Übergriffe begangen, mich bedroht und beschimpft hat.

Ziel dieses Antrags war es, Schutz herzustellen und die Übergaben für mein Kind zu beruhigen und zu deeskalieren.

Ich bin davon ausgegangen, dass eine Umgangspflege dazu beiträgt, Belastungen von meinem Kind fernzuhalten.

Umso schwerer wiegt, dass Marianne Büttner mein Kind und mich nicht geschützt hat, obwohl genau dies Anlass für die Einsetzung der begleiteten Übergaben war.

Vielmehr zeigte sich frühzeitig, dass sie das aggressive und bedrohliche Verhalten meines Ex-Mannes weder begrenzte noch unterband und ihm dadurch faktisch Raum ließ.

Darüber hinaus hat sie durch ihre Darstellungen gegenüber dem Gericht aktiv dazu beigetragen, ein Gefahrenbild von mir als Mutter zu konstruieren und meinen Ex-Mann zu entlasten.

Damit wurde ein Vorgehen unterstützt, das nicht auf Schutz oder Entlastung meines Kindes gerichtet war, sondern auf die Trennung meines Kindes von mir.

 

 

3. Zum Anlass der Aufnahme

Kurz nach Beginn der begleiteten Übergaben im April 2023 durch Marianne Büttner habe ich begonnen, Übergaben aufzuzeichnen.

Bereits nach dem ersten Gespräch mit Marianne Büttner und der anschließenden Kommunikation an das Gericht wurde erkennbar, dass unzutreffende Darstellungen ans Gericht weitergegeben wurden.

Dies löste bei mir einen tiefgreifenden Vertrauensverlust und ein erhebliches Schutzbedürfnis aus, sodass Aufzeichnungen für mich die einzige Möglichkeit darstellten, mich in der Situation der begleiteten Übergaben vor weiteren Falschdarstellungen zu schützen.

Hinzu kam, dass mir in der Folge wiederholt unterstellt wurde, ich würde mein Kind unmittelbar vor der Übergabe in der Wohnung gegen seinen Vater manipulieren. Es wurde behauptet, das Weinen meines Kindes beginne durch mein Verhalten, durch angebliche Drohszenarien oder emotionale Einflussnahme.

 

 

4. Was auf der Aufnahme tatsächlich zu hören ist

Auf der Aufnahme ist deutlich zu hören, dass ich meinem Kind gegenüber ruhig bleibe und aktiv versuche, die Situation zu entspannen.

Es gibt ein paar Momente vor der Übergabe, in denen mein Kind, obwohl es geweint hat und Angst hatte, zu lachen beginnt.

Ich begegne meinem Kind in dieser Situation bewusst ruhig, zugewandt und spielerisch, so wie wir es aus unserem Alltag kennen, um die Situation zu entschärfen und meinem Kind Sicherheit zu geben.

Es kann objektiv keine Rede davon sein, dass ich Drohszenarien aufbaue oder mein Kind emotional gegen seinen Vater beeinflusse.

 

 

5. Zur Behauptung des „Umklammerns“

Marianne Büttner behauptet, ich hätte mein Kind „umklammert“.

Tatsächlich ist auf der Aufnahme zu hören, dass mein Kind innerhalb von drei Minuten neunmal ausdrücklich darum bittet, von mir auf den Arm genommen zu werden, bevor wir die Wohnung verlassen.

Darüber hinaus klammert sich mein Kind aus Angst an mich. Ich habe mein Kind in dieser Situation selbstverständlich zurück umarmt.

Es wäre geradezu grausam gewesen, die Arme zu öffnen und mein Kind loszulassen, während es sich aus Angst an meinem Körper festhält und sein Gesicht an meinem Hals kuschelt.

Ich habe Frau Büttner in dieser Situation ausdrücklich erklärt, dass ich mein Kind nicht festhalte, sondern meine Arme normal um mein Kind gelegt habe, auch, um zu verhindern, dass es mir aus den Armen rutscht.

 

Frau Büttner entgegnete darauf, das sie sehen würde, das ich mein Kind festhalte. Sie interpretierte das angstbedingte Festklammern meines Kindes an mir als aktives Festhalten durch mich und konstruierte damit ein Geschehen, das dem tatsächlichen Ablauf sowie grundlegenden Erkenntnissen kindlicher Stress- und Bindungsreaktionen widerspricht.

 

 

6. Zur konkreten Behauptung von Marianne Büttner

Marianne Büttner behauptete im Termin am 01.12.2023 beim Amtsgericht Schöneberg, Familiengericht, ich sei bei der Übergabe am 22.11.2023 so aggressiv gewesen, wie sie es nach eigener Darstellung noch nie erlebt habe.

(Vermerk 01.12.2023 - Seite 7)

Sie erklärte zuvor, sie habe bereits 178 Übergaben begleitet, und gerade deshalb sei dieser Fall außergewöhnlich gewesen.

Sie behauptete weiter, sie habe Angst gehabt, ich würde auf sie einschlagen, und sie habe sich deshalb im Auto verbarrikadiert.

 

 

7. Zur rechtlichen Verwertung dieser Behauptung

Diese Behauptung wurde im Termin am 01.12.2023 als Argumentation für die Einführung des Wechselmodells im Wege einer einstweiligen Anordnung verwertet.

Dies wurde damit begründet, dass mein Kind umgehend vor einer angeblichen Manipulation durch die Mutter gegen den Vater geschützt werden müsse und eine akute Kindeswohlgefährdung vorliege.

 

Knapp zwei Jahre später wurde dieselbe Behauptung erneut als Argumentation herangezogen. Diesmal für einen zweijährigen Umgangsausschluss durch das Kammergerichts vom 21.07.2025.

 

 

8. Zum aktuellen Zeitpunkt der Veröffentlichung

Ich veröffentliche diese Aufnahme jetzt, weil seit April 2024 zunächst die Amtsanwaltschaft, anschließend die Staatsanwaltschaft und mit Einstellungsentscheidung vom 29.12.2025 schließlich auch die Generalstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Marianne Büttner ablehnen.

Dies geschieht, obwohl alle beteiligten jeweils einen USB-Stick mit genau dieser Tonaufnahme erhalten haben und obwohl dieser Aufnahme unmittelbar die schwerwiegenden Behauptungen gegenüberstehen, die Marianne Büttner im Termin am 01.12.2023 vor dem Gericht vorgetragen hat.

 

Diese Behörden ignorieren damit fortgesetzt den objektiven Widerspruch zwischen dem tatsächlichen Geschehen, wie es auf der Aufnahme dokumentiert ist, und der Darstellung, die Marianne Büttner gegenüber dem Gericht gemacht hat und auf deren Grundlage tiefgreifende familiengerichtliche Entscheidungen getroffen wurden.

 

 

Ich veröffentliche diese Aufnahme aus einem absoluten Notstand heraus.

 

 

Die Evidenzwidrigkeit der von Marianne Büttner erhobenen Behauptungen ist bei objektiver Betrachtung offensichtlich.

Sie konstruiert ein Gefahrenbild von mir als Mutter, das in der vorliegenden Aufnahme keinerlei Grundlage findet, um eine Kindeswohlgefährdung zu behaupten und die Umplatzierung meines Kindes zu meinem Ex-Mann zu legitimieren.

 

Dies stellt einen schwerwiegenden und bis heute fortwirkenden Eingriff in die psychische Gesundheit und Integrität meines Kindes, in mein Familienleben sowie in unsere elementaren Grundrechte dar.

 

 

Seit nahezu zwei Jahren wird diese Form struktureller Gewalt gegenüber einem Kleinkind und seiner Mutter institutionell geduldet, ohne jede Konsequenz für die beteiligten Akteure.

 

 

9. Zur aktuellen Verfahrenslage

Mit Schriftsatz vom 29.12.2025 habe ich sämtliche noch offenen Befangenheitsanträge gegen Richter Florian Zweifel am Amtsgericht Schöneberg, Familiengericht, sowie gegen dessen Vorgesetzte, Richterin Hansen, zurückgenommen, um wieder ein entscheidungsfähiges Verfahren herzustellen.

Das Verfahren lag seit Anfang August 2025 aufgrund dieser Befangenheitsanträge faktisch still.

Die Befangenheitsanträge habe ich gestellt, weil es rechtsstaatlich nicht tragbar war, dass ausgerechnet der Richter, der im März 2024 die Trennung meines Kindes von mir veranlasst hat, über die Rückführung meines Kindes entscheiden sollte.

Diese Befangenheit habe ich ausführlich begründet und strafrechtlich angezeigt; eine inhaltliche Auseinandersetzung hiermit erfolgte nicht.

 

Es ist nun davon auszugehen, dass zeitnah Termine beim Amtsgericht Schöneberg anberaumt werden, um über meine Anträge auf alleiniges Sorgerecht vom 18.04.2025 und 09.05.2025 sowie über meinen Abänderungsantrag vom 09.10.2025 zu entscheiden, mit dem ich die Beendigung der rechtswidrigen Trennung, die Aufhebung des Umgangsausschlusses, die Wiederherstellung eines rechtsstaatlichen Zustands und die Rückführung meines Kindes in sein vertrautes Lebensumfeld beantrage.

 

Damit die nun seit zwei Jahren andauernde und nachweislich belastende Trennung beendet wird und mein Kind die Möglichkeit bekommt, psychisch stabilisiert zu werden und in der kontinuierlichen Liebe und Fürsorge seiner Mutter zu heilen, nachdem es infolge der Trennung davon ausgeht, von seiner Mutter verlassen worden zu sein, nicht mehr geliebt zu werden oder sie durch Tod verloren zu haben.

 

Vor diesem Hintergrund werde ich mich nun an die Justizsenatorin von Berlin, Dr. Felor Badenberg, wenden und sie auffordern, unverzüglich tätig zu werden, in diesen Vorgang einzugreifen, den fortbestehenden rechtswidrigen Zustand zu beenden, die Rückführung meines Kindes sicherzustellen sowie die dienstrechtliche Überprüfung der verantwortlichen Richterinnen und Richter zu veranlassen, einschließlich der Einleitung von Disziplinarverfahren und der Befassung des Richterdienstgerichts, da das hier dokumentierte Vorgehen auf einen schweren Amtsmissbrauch mit der Folge einer gravierenden Misshandlung eines Kleinkindes und seiner Mutter hindeutet.

 

Hinweis zum übrigen Vermerk

Der Vermerk des Termins vom 01.12.2023 enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Behauptungen und Darstellungen durch Verfahrensbeteiligte, die nachweislich unzutreffend sind.

 

Ich werde diese Punkte gesondert widerlegen.

 

 

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist ausschließlich die Darstellung von Marianne Büttner auf Seite 7 des Vermerks vom 01.12.2023, zur Übergabe vom 22.11.2023, weil genau diese Darstellung als tragende Grundlage für familiengerichtliche Entscheidungen bis hin zum Umgangsausschluss verwertet wurde.

 

 

Alle Dokumete unter  „Beteiligte" - Marianne Büttner

 

Alle Dokumente dazu unter "Beteiligte"- Marianne Büttner