Podcast-Staffeln im Überblick

Zwei Ebenen- das laufende Verfahren und der Weg dorthin

Staffel 1: Gegenwart

Die erste Staffel von „Tatort Familiengericht“ setzt am Ausgangspunkt des Verfahrens an, in dem mein Sohn von mir getrennt wurde, und dokumentiert fortlaufend die jeweils aktuellen Entwicklungen.

 


Auslöser waren Behauptungen des Kindsvaters, ich würde das Kind gegen ihn beeinflussen und über das nächtliche Stillen sexuell missbrauchen.


Trotz der zeitnahen fachlichen Klärung durch die Kinderschutzambulanz der Charité, die einen solchen Übergriff ausgeschlossen hat, blieb die Trennung bestehen und entwickelte sich zu einem übergeordneten, institutionell geführten Verfahren.

Beleuchtet werden die darauf folgenden Maßnahmen und Entscheidungen des Amtsgerichts Schöneberg, des Kammergerichts Berlin, des Verfassungsgerichts Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin, der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, des Verwaltungsgerichts Berlin und der Berliner Justizverwaltung.


Im Mittelpunkt steht, welche Tatsachen jeweils zugrunde gelegt wurden, welche Annahmen weitergeführt wurden, welche Vermerke entstanden und welche prozessualen Schritte daraus resultierten – und welche unmittelbaren Konsequenzen dies für meinen Sohn hatte.

 

 

Die Reihe stellt den tatsächlichen Ablauf dieses Verfahrens dar, einschließlich der Widersprüche, zeitlichen Abläufe und der institutionellen Bewertungen, die seit März 2024 die Lebenssituation meines Kindes bestimmen.

Staffel 2: Vergangenheit

Der zweite Teil der Staffel widmet sich den Grundlagen des heutigen Verfahrens: den Ereignissen vor, während und nach der Trennung.


Dargestellt wird, wie ich den Kindsvater kennengelernt habe, wie die Beziehung verlief und unter welchen Umständen die Trennung erfolgte.
Zentral sind die Entwicklungen in der Zeit danach – darunter auch Situationen, in denen es im Beisein unseres Kindes zu verbalen, emotionalen und  körperlichen Übergriffen kam.

Diese Vorgänge wurden im späteren Verfahren weder aufgearbeitet noch angemessen berücksichtigt, obwohl sie für die Einschätzung familiärer Dynamiken erheblich waren.

Der Abschnitt zeigt, welche Verhaltensmuster und Belastungen bereits früh sichtbar waren, wie einzelne Vorkommnisse dokumentiert wurden und in welchem Umfang sie von zuständigen Stellen ignoriert, fehlinterpretiert oder in den Akten nicht abgebildet wurden.


Damit wird nachvollziehbar, wie sich aus einer privaten Trennung ein verwaltungs- und gerichtsgesteuerter Konflikt entwickelte, dessen Schwerpunkt sich später vollständig auf mich verlagert hat, mit der Folge, dass eindeutige kindliche Belastungsanzeichen über einen langen Zeitraum nicht gewürdigt, nicht untersucht und teils ausdrücklich ignoriert wurden.

 


Für mein Kleinkind bedeutete dies eine anhaltende und fachlich nicht gerechtfertigte Kindeswohlgefährdung, weil seine Reaktionen und sein erkennbares Leid im Verfahren weder als relevanter Umstand einbezogen noch als eigenständiger Schutzbedarf erkannt werden.

 

Die Missachtung seiner Reaktionen und seines Zustands setzt sich fort – zugunsten der einseitigen Interessenlage des Kindsvaters und entgegen allen verfügbaren fachlichen Standards.