Die bislang vorliegenden Schriftsätze des Verfahrensbevollmächtigten weisen eine konsistente Argumentationslinie auf, die nicht auf konkret belegte Tatsachen gestützt ist, sondern mit Annahmen und abstrakten Befürchtungen arbeitet.
Auskunft, Transparenz und Überprüfung werden dabei nicht anhand der Aktenlage geprüft, sondern als potenzielle Belastungs- oder Gefährdungsfaktoren dargestellt.
Der Vortrag beschränkt sich auf Vermutungen und prognostische Szenarien, ohne eine substantiierte Tatsachengrundlage zu benennen.
Diese Argumentationsweise ist nicht auf ein einzelnes Verfahren beschränkt, sondern prägt den verfahrensbezogenen Vortrag insgesamt.
Weitere Schriftsätze werden sukzessive ergänzt, um diese Struktur über unterschiedliche Zeitpunkte hinweg nachvollziehbar darzustellen.