Umgangspflegerin Marianne Büttner

 

Funktion

Umgangspflegerin / Übergabebegleitung

Marianne Büttner war im vorliegenden Verfahren als umgangsbegleitende Fachkraft eingesetzt.

Die Umgangspflegschaft wurde auf meinen Antrag vom 13.02.2023, der gegenüber Frau Ellinghaus vom Jugendamt Steglitz-Zehlendorf gestellt wurde, durch Richter Zweifel mit Beschluss vom 16.03.2023 eingerichtet.

Im Rahmen meines Antrages um die Übergaben meines Kindes an meinen Ex- Mann nach dokumentierter Gewalt mir gegenüber in Anwesenheit meines Kindes abzusichern.

Im Beschluss vom 16.03.2023 führt Richter Zweifel aus, die Umgangspflegschaft werde eingesetzt, „damit in jedem Fall sichergestellt ist, dass der für dringend erforderlich gehaltene Umgang zwischen Vater und Kind regelmäßig ohne Gefahrensituation stattfindet“.

 

Dabei bleibt jedoch unerwähnt, dass die Einrichtung der Umgangspflegschaft auf meinen konkreten Antrag hin erfolgte und dieser Antrag ausdrücklich auf die begleitete Übergabe aufgrund der vorangegangenen Gewalthandlungen des Kindesvaters mir gegenüber gestützt war.

 

Der Beschluss stellt die Maßnahme damit verkürzt und losgelöst von ihrem tatsächlichen Anlass dar und verschweigt, dass die Umgangspflegschaft gerade dem Schutz vor weiteren Übergriffen in Übergabesituationen dienen sollte.

 

Nach den vorliegenden Dokumenten wich Frau Büttner von diesem Schutzauftrag ab.

 

Statt die erkennbaren Belastungen meines Kindes in den Mittelpunkt zu stellen, deutete sie ihre Rolle wiederholt zu einem Kontrollmandat mir gegenüber um und setzte Übergaben auch in Situationen akuter Kindesnot durch.

 

 

 

Dokumente zu:

1. Staffel 1 - Folge 3

2. Aufnahme Übergabe 22.11.2023

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Staffel 1 - Folge 3