Diese Folge schließt an die Folgen 5 und 7 aus Staffel 1 zum Auskunftsverfahren an.
Gegenstand ist der Beschluss des Kammergerichts vom 02.01.2026, mit dem die Vollziehung der titulierten Auskunftspflicht ausgesetzt wurde.
Der Beschluss beruht auf der Annahme, meine Stellungnahme zur Beschwerdebegründung des Anwalts meines Ex- Mannes habe nicht vorgelegen. Diese Annahme ist nach Aktenlage unzutreffend.
Auskunft und Transparenz werden erneut nicht anhand konkreter Tatsachen geprüft, sondern als potenzieller Gefährdungsfaktor dargestellt.
Alle zugehörigen Dokumente sind hier einsehbar und werden fortlaufend ergänzt.
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